Psychotherapie in Österreich wird größtenteils privat angeboten, ähnlich dem Wahlarzt-System. Wahlpsychotherapeut*innen stellen nach Abschluss einer Therapie oder Beratung eine Rechnung aus. Eine teilweise Kostenerstattung durch alle Krankenkassen oder gegebenenfalls private Zusatzversicherungen ist nach ärztlicher Überweisung und Diagnosestellung möglich.
Die Tarife in den Honorarrichtlinien orientieren sich nach den Angaben des ÖBVP / OÖLP. Auf dieser Seite finden Sie die in unserer wahl-psychotherapeutischen Praxis PROJEKT-LEBEN® geltenden Honorarsätze.
Eine Psychotherapie sowie Beratung unterliegen der uneingeschränkten und gesetzlich streng vorgeschriebenen psychotherapeutischen Verschwiegenheit:
§15 des Psychotherapie-Gesetzes lautet: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Die anfallenden Kosten werden in einer Psychotherapie in Einheiten (EH) zu ø je 50 Minuten berechnet.
Ein regelmäßiger und kontinuierlicher Sitzungsrhythmus ist entscheidend für einen effektiven psychotherapeutischen Prozess. Normalerweise erfolgen die Sitzungen im Abstand von ein bis zwei Wochen. Es hat sich bewährt, durchschnittlich zwei bis drei Sitzungen pro Monat zu planen. Die Termine werden individuell abgestimmt. Für Paar- oder Kinderwunschsettings hat sich eine Frequenz von Sitzungen durchschnittlich alle zwei bis drei Wochen bewährt.
Für eine Psychotherapie ist ein KOSTENZUSCHUSS* durch Ihrer Krankenkasse ab der ersten Sitzung möglich und ggf. auch durch private Zusatz-Versicherungen (ähnlich dem Wahlarzt-System; s. ff.).
Psychotherapie oder psychotherapeutische Beratung sowie psychotherapeutische Seminare sind von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.
Psychotherapie und Beratung werden in Einheiten (EH) je ø 50 Minuten verrechnet. Eine Paartherapie dauert ø 90 Minuten (d.h. 2 Einheit) je Termin und alternative Settings werden individuell vereinbart.
Den *KOSTENZUSCHUSS bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet (Stand 2023):
*Der Selbstbehalt, mit dem zu rechnen ist, beträgt - abhängig von Ihrer Krankenversicherung - zwischen ca. € 75,- und € 88,- pro Einheit.
Für die Teilkostenrückerstattung bzw. einen Kostenzuschuss ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine Überweisung zur Psychotherapie, bzw. Bestätigung von Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin vor der zweiten Sitzung, sowie eine Diagnose-Stellung und einen Verlängerungsantrag ab der 10. Sitzung (die letzten beiden Punkte durch die jeweiligen fertig ausgebildeten und eingetragenen Psychotherapeut*innen).
Private ZUSATZVERSICHERUNGEN erstatten häufig einen weiteren Teil der Therapiekosten. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte persönlich ab, wie eine diesbezügliche Regelung in Ihrer Zusatzversicherung vorgesehen ist.
Vor Ort in der Praxis erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Honorars für gewöhnlich BARGELDLOS mit Bankomatkasse oder in Ausnahmefällen auch bar im Anschluss an die jeweilige Sitzung. Die Verrechnung mit Unternehmen oder Einrichtungen sowie bei Online-Settings erfolgt per Honorarnote und Überweisung.
Vereinbarte Termine sind VERBINDLICH! Sollte ein gebuchter Termin nicht eingehalten werden können, geben Sie dies bitte bis spätestens 24 Stunden vorher (telefonisch, per Email oder SMS) bekannt.
Geschieht eine Absage nicht zeitgerecht, zu kurzfristig oder gar nicht, muss die vereinbarte Sitzung in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, da der zuvor vereinbarte Termin nur für Sie reserviert und freigehalten wird.
Ggf. können die Kosten für Therapie, Beratung, Coaching oder Supervision auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten/Belastungen" geltend gemacht werden. Am Besten erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Steuerberater.
Der einfachste Weg für die Erstkontaktaufnahme ist schriftlich über das Kontaktformular. Nach Ihrer Nachricht erhalten Sie baldmöglichst eine Antwort oder einen Rückruf, um erste Fragen zu klären sowie Termine telefonisch abzustimmen und gegebenenfalls ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Gerne stehen wir Ihnen in unserem ersten Telefongespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren, bei dem wir uns persönlich kennenlernen können.
Im Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit, um Ihre Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie zu besprechen, die Anamnese zu erheben, die in einer Psychotherapie geltenden Rahmenbedingungen zu besprechen sowie alle organisatorischen Fragen und Unklarheiten zu klären.
Wenn am Ende des Erstgespräches die Entscheidung für eine gemeinsame Zusammenarbeit getroffen wird und alle Ihre Fragen geklärt sind, vereinbaren wir die ersten Folgetermine für Ihre Psychotherapie.
So einzigartig jeder Mensch ist, genauso einzigartig ist jeder therapeutische Prozess. Gemeinsam erarbeiten wir zu Beginn Ihre Therapieziele, Veränderungswünsche und Entwicklungsanliegen.
Da in einem psychotherapeutischen Vorgehen auf jede Person und jedes Anliegen individuell eingegangen wird, ist jede Therapie oder Beratung anders; das betrifft auch die Dauer sowie die notwendige Sitzungsfrequenz.
Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht festgelegt und die Devise lautet so lange wie nötig, so kurz wie möglich. Sie kann je nach Anliegen, Themen und Bedürfnissen von einigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren variieren.
Sobald Sie Ihre Anliegen geklärt empfinden, Ihre Ziele erreicht sind oder eine weitere Psychotherapie nicht mehr notwendig ist, schließen wir unseren gemeinsamen Weg ab und beenden Ihre Psychotherapie in einem Abschlussgespräch.