Eine Psychotherapie sowie Beratung unterliegen der uneingeschränkten und gesetzlich streng vorgeschriebenen psychotherapeutischen Verschwiegenheit:
§15 des Psychotherapie-Gesetzes lautet: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Die anfallenden Kosten werden in einer Psychotherapie in Einheiten (EH) zu ø je 50 Minuten berechnet.
Eine regelmäßige Sitzungs-Frequenz ist für einen effizienten psychotherapeutischen Prozess notwendig. Im Regelfall finden Sitzungen wöchentlich (= 4 x 1 EH / Monat) bis zweiwöchig (= 2 x 1 EH / Monat) statt. Ein Paar-Setting findet in einer Frequenz von zwei bis drei Wochen statt.
Für Ihre Psychotherapie ist ein Kostenzuschuss bzw. eine Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenkassen möglich und ggf. auch noch durch private Zusatzversicherungen (ähnlich dem Wahlarzt-System; siehe ff.).
• Erstgespräch: € 120 / Sitzung á 50 Min.
• Psychotherapie: € 120 / Sitzung á 50 Min.
• Biopsychosoziale Beratung: € 120 / Sitzung á 60 Min.
• Sexualberatung/-therapie: € 120 / Sitzung á 50 Min.
• Coaching: € 150 (zzgl. 20% Ust) / Einheit á 60 Min.
• Paar-/Partner*innen-Setting: € 220 / Sitzung á 90 Min.
Die Honorare für eine Psychotherapie oder psychotherapeutische Beratung sowie für psychotherapeutische Seminare sind von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.
Den Kostenzuschuss bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet (ähnlich dem Wahlarzt-System):
Für die Teilkostenrückerstattung bzw. einen Kostenzuschuss ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine Überweisung zur Psychotherapie, bzw. Bestätigung von Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin vor der zweiten Sitzung, sowie eine Diagnose-Stellung und einen Verlängerungsantrag ab der 10. Sitzung (die letzten beiden Punkte durch die jeweiligen fertig ausgebildeten und eingetragenen Psychotherapeut*innen).
Private Zusatzversicherungen für ambulante Heilbehandlungen erstatten häufig einen weiteren Teil der Therapiekosten (je nach Versicherungspaket bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag) zurück. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte persönlich ab, wie eine diesbezügliche Regelung in Ihrer Zusatzversicherung vorgesehen ist.
Möchten Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht, dass eine offizielle Diagnose gestellt und Ihre Psychotherapie bei Ihrem Versicherungsträger bekannt wird oder wenn keine krankheitswertige Situation vorliegt, sind die anfallenden Honorarkosten für eine Psychotherapie (im Sinne einer psychotherapeutischen Beratung) in voller Höhe von Ihnen selbst als Selbstzahler*in zu tragen. In diesen Fällen ist ein Kostenzuschuss der Krankenkassen nicht möglich.
Die Bezahlung des vereinbarten Honorars erfolgt für gewöhnlich bargeldlos mittels Bankomat-Kasse oder in bar im Anschluss an die jeweilige Sitzung. Sollten Sie in bar bezahlen wollen, bringen Sie bitte den Betrag möglichst genau mit. Die Verrechnung mit Unternehmen oder Einrichtungen erfolgt per Honorarnote und Überweisung.
Vereinbarte Termine sind verbindlich! Sollte ein gebuchter Termin nicht eingehalten werden können, geben Sie dies bitte bis spätestens 24 Stunden vorher (telefonisch, per Email oder SMS) bekannt.
Geschieht eine Absage nicht zeitgerecht, zu kurzfristig oder gar nicht, muss die vereinbarte Sitzung in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, da der zuvor vereinbarte Termin nur für Sie reserviert und freigehalten wird.
Am einfachsten erfolgt die erste Kontaktaufnahme schriftlich über das Kontaktformular. Sie erhalten anschließend zeitnahe eine Antwort bzw. einen Rückruf, um erste Fragen und Terminmöglichkeiten telefonisch zu klären und ggf. ein Erstgespräch zu vereinbaren.
In unserem ersten telefonischen Gespräch beantworten wir gerne Ihre offenen Fragen und wir vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch in dem wir uns persönlich kennenlernen können.
Im Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit, um Ihre Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie zu besprechen, die Anamnese zu erheben, die in einer Psychotherapie geltenden Rahmenbedingungen zu besprechen sowie alle organisatorischen Fragen und Unklarheiten zu klären.
Wenn am Ende des Erstgespräches die Entscheidung für eine gemeinsame Zusammenarbeit getroffen wird und alle Ihre Fragen geklärt sind, vereinbaren wir die ersten Folgetermine für Ihre Psychotherapie.
So einzigartig jeder Mensch ist, genauso einzigartig ist jeder therapeutische Prozess. Gemeinsam erarbeiten wir zu Beginn Ihre Therapieziele, Veränderungswünsche und Entwicklungsanliegen.
Da in einem psychotherapeutischen Vorgehen auf jede Person und jedes Anliegen individuell eingegangen wird, ist jede Therapie oder Beratung anders; das betrifft auch die Dauer sowie die notwendige Sitzungsfrequenz.
Sobald Sie Ihre Anliegen geklärt empfinden, Ihre Ziele erreicht sind oder eine weitere Psychotherapie nicht mehr notwendig ist, schließen wir unseren gemeinsamen Weg ab und beenden Ihre Psychotherapie in einem Abschlussgespräch.
Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht festgelegt und die Devise lautet so lange wie nötig, so kurz wie möglich. Sie kann je nach Anliegen, Themen und Bedürfnissen von einigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren variieren.
Zielgruppen in meiner Praxis sind junge Erwachsene, Erwachsene sowie ältere Personen; Einzelpersonen, Paare, Gruppen und Unternehmen sowie Personen jeglicher sexueller Orientierungen bzw. geschlechtlicher Indentitäten.
Ggf. können die Kosten für eine Psychotherapie im Einzelfall auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Auch Beratungs-, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind (z.B. Personen in medizinischen und Gesundheitsberufen). Am Besten erkundigen Sie sich (vorab) bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.