Erstgespräch:
€ 110.- | Dauer 50 Min.
Psychotherapie / Beratung
€ 110.- | Dauer 50 Min.
Sexualtherapie
€ 110.- | Dauer 50 Min.
Paartherapie
€ 220.- | Dauer 90 Min.
Coaching
€ 125.- zzgl.20% USt. | 60 Min.
Für die Sexualtherapie bzw. Sexualberatung gelten die selben Honorarrichtlinien wie für eine Psychotherapie.
Eine Psychotherapie sowie Beratung unterliegen der uneingeschränkten und gesetzlich streng vorgeschriebenen psychotherapeutischen Verschwiegenheit:
§15 des Psychotherapie-Gesetzes lautet: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Am einfachsten erfolgt die erste Kontaktaufnahme schriftlich über das Kontaktformular. Sie erhalten anschließend zeitnahe eine Antwort bzw. einen Rückruf, um erste Fragen und Terminmöglichkeiten telefonisch zu klären und ggf. ein Erstgespräch zu vereinbaren.
In unserem ersten telefonischen Gespräch beantworten wir gerne Ihre offenen Fragen und wir vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch in dem wir uns persönlich kennenlernen können.
Im Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit, um Ihre Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie zu besprechen, die Anamnese zu erheben, die in einer Psychotherapie geltenden Rahmenbedingungen zu besprechen sowie alle organisatorischen Fragen und Unklarheiten zu klären.
Wenn am Ende des Erstgespräches die Entscheidung für eine gemeinsame Zusammenarbeit getroffen wird und alle Ihre Fragen geklärt sind, vereinbaren wir die ersten Folgetermine für Ihre Psychotherapie.
So einzigartig jeder Mensch ist, genauso einzigartig ist jeder therapeutische Prozess. Gemeinsam erarbeiten wir zu Beginn Ihre Therapieziele, Veränderungswünsche und Entwicklungsanliegen.
Da in einem psychotherapeutischen Vorgehen auf jede Person und jedes Anliegen individuell eingegangen wird, ist jede Therapie oder Beratung anders; das betrifft auch die Dauer sowie die notwendige Sitzungsfrequenz.
Sobald Sie Ihre Anliegen geklärt empfinden, Ihre Ziele erreicht sind oder eine weitere Psychotherapie nicht mehr notwendig ist, schließen wir unseren gemeinsamen Weg ab und beenden Ihre Psychotherapie in einem Abschlussgespräch.
Die Honorare für eine Psychotherapie oder psychotherapeutische Beratung sowie für psychotherapeutische Seminare sind von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.
Die Bezahlung des vereinbarten Honorars erfolgt für gewöhnlich bargeldlos mittels Bankomat-Kasse oder in bar im Anschluss an die jeweilige Sitzung. Sollten Sie in bar bezahlen wollen, bringen Sie bitte den Betrag möglichst genau mit. Die Verrechnung mit Unternehmen oder Einrichtungen erfolgt per Honorarnote und Überweisung.
Als Privatpatient:in haben Sie die Möglichkeit für eine Psychotherapie als Heilbehandlung einen Kostenzuschuss zu beantragen. Den Kostenzuschuss bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet (ähnlich dem Wahlarzt-System):
Private Zusatzversicherungen für ambulante Heilbehandlungen erstatten häufig einen weiteren Teil der Therapiekosten (je nach Versicherungspaket bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag) zurück. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte persönlich ab, wie eine diesbezügliche Regelung in Ihrer Zusatzversicherung vorgesehen ist.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Für eine Psychotherapie als Heilbehandlung, bei Vorliegen einer Diagnose sowie einer ärztlichen Zuweisung, kann von Privatpatient:innen ein Kostenzuschuss von Krankenkassen und privaten Versicherungsträgern beantragt werden (ähnlich dem Wahlarzt-System).
Sie können eine Psychotherapie auch rein als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Die Vorteile sind der Wegfall der Bürokratie, dass Ihre Psychotherapie nicht bei Versicherungsträgern bekannt gegeben werden muss sowie die größeren Gestaltungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen oder bezüglich Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen.
Eine Psychotherapie oder Beratung wird in Einheiten verrechnet, dabei dauert eine Einheit ø 45 - 50 Minuten. Für einen effektiven psychotherapeutischen Prozess ist eine regelmäßige Sitzungsfrequenz notwendig, dafür haben sich für gewöhnlich 2 bis 4 Einheiten pro Monat bewährt.
Zielgruppen in meiner Praxis sind junge Erwachsene, Erwachsene sowie ältere Personen; Einzelpersonen, Paare, Gruppen und Unternehmen sowie Personen jeglicher sexueller Orientierungen bzw. geschlechtlicher Indentitäten.
Vereinbarte Termine sind verbindlich! Sollte ein gebuchter Termin nicht eingehalten werden können, geben Sie dies bitte bis spätestens 24 Stunden vorher (telefonisch, per Email oder SMS) bekannt.
Geschieht eine Absage nicht zeitgerecht, zu kurzfristig oder gar nicht, muss die vereinbarte Sitzung in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, da der zuvor vereinbarte Termin nur für Sie reserviert und freigehalten wird.
Ggf. können die Kosten für eine Psychotherapie im Einzelfall auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Auch Beratungs-, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind (z.B. Personen in medizinischen und Gesundheitsberufen). Am Besten erkundigen Sie sich (vorab) bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.